AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PW-HomeSolutions
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten
als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.

1. Allgemeines

Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesondere Verkaufsvereinbarungen, Dienstleistungen und Systemlösungen der Firma PW-HomeSolutions GmbH künftig PW-HomeSolutions genannt.

Der Kunde erkennt diese AGB’s uneingeschränkt für die Geschäftsverbindung als allein gültig an. Der Kunde verzichtet mit Annahme der Ware und/oder mit Inanspruchnahme der Dienstleister auf die Geltendmachung seiner eigenen AGB’s. Mündliche Abreden sind ohne schriftliche Bestätigung für PW-HomeSolutions unwirksam und unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Dies gilt auch für Änderungen der vorstehenden Klausel. Erfolgen Lieferungen ohne Angebot oder Auftragsbestätigung so ist die Rechnung oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung anzusehen, unter Zugrundelegung unserer AGBs. Als unsere Leistung verstehen wir den Verkauf, Einbau und die Wartung von SmartHome-Lösungen. Dazu gehören Beratung, Planung Handel, Einbau, Programmierung und Service rund um das Thema SmartHome-Lösungen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für herstellerbedingte Produktabbildungen, Beschaffenheit der Ware oder Leistungskriterien der Hardware zeichnen wir nicht verantwortlich.

3. Preise

Alle in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise sind gültig, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet, ebenso Einund Ausfuhrgebühren.

4. Liefer- und Leistungszeit

Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer entsprechend §326 abs.1 BGB verpflichtet, dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zur Leistungserbringung zu gewähren. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt. Bei Lieferverzug den die PW-HomeSolutions zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatz nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Kaufvertragsrecht

Auf die Lieferung von SmartHome-Lösungen, Software und Zubehör kommt ausschließlich Kaufvertragsrecht zur Anwendung. Sofern die Installation von Hard- und/oder Software, die Installation gelieferter Ware in ein bestehendes Gewerk oder eine bestehende Anlage des Kunden erfolgt, gilt Werkvertragsrecht auf die durch uns gelieferte Leistung. Hinsichtlich der übrigen Vertragsbestandteile, namentlich der Lieferung von SmartHomeLösungen, Software und Zubehör findet Kaufvertragsrecht ausschließlich Anwendung. Soweit Vertragsrecht zur Anwendung kommt, gelten die rügelose Entgegennahme der Leistung, sowie die Inbetriebnahme der Leistung oder Ware durch den Kunden als Abnahme.

Der Kunde ist verpflichtet, das Werk bei Abnahme auf Fehler hin zu überprüfen und solche unverzüglich zu rügen. Die Mängelrüge muss mit einer Frist von 14 Wochentagen bei PW-HomeSolutions schriftlich vorliegen. Bei Eingreifen von Fremdpersonen in die von uns erbrachten Leistungen, übernehmen wir keine Garantie auf die Soft- Hardware oder auf sonstige von uns erbrachten Dienstleistungen.

 

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 8 Tagen per Überweisung oder per Scheck auf eines der genannten Geschäftskonten zu zahlen, ohne Abzug von Skonto. Zahlt der Kunden nicht termingerecht gerät er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10,25 % p.a. berechnet. Mahngebühren in Höhe von Euro 7,50 werden pro Mahnschreiben an die säumigen Kunden in Rechnung gestellt. Sämtlicher Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten für die Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat PW-HomeSolutions das Recht, sofort vom Liefer-/Leistungvertrag zurückzutreten.

In diesem Fall werden ohne besondere Anforderung sämtliche Forderungen gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. PW-HomeSolutions ist berechtigt, den verzugsbedingten Aufwand pro gerichtliches Mahnverfahren mit Euro 50,00 pauschal zu berechnen. Die Geltungsmachung höherer Verzugszinsen wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Sobald ein Eigenakzept oder Scheck des Kunden uneingelöst zurückkommt, werden alle noch offenstehenden Rechnungen so wie alle weiteren Akzepte sofort fällig. Zahlungseinstellungen, beeinträchtigte Kredit- und Vertrauenswürdigkeit oder Auflösung der Firma des Kunden, geben PW-HomeSolutions das Recht, für weitere Lieferungen vorherige Zahlungen zu verlangen oder bei Ablehnung dieses Verlangens ohne Stellung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und entstandene Schäden geltend zu machen.

Die für erbrachte Leistungen und für gelieferte Ware noch offenstehenden Beträge sowie die noch laufenden Akzepte sind in vorgenannten Fällen sofort fällig. Ist die Kreditwürdigkeit eines Kunden noch unbekannt oder tritt eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein, so steht PWHomeSolutions auch noch nach der Annahme des Auftrages frei, Vorauszahlungen oder sofortige Kasse bei Anlieferung und Erbringung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, falls bereits Teilleistungen oder Teillieferungen erfolgt sind, für die Restleistungen und Restlieferungen. Ansprüche jeglicher Art stehen dem Kunden im Gegenzug nicht zu. Mit befreiender Wirkung können Zahlungen nur an PW-HomeSolutions direkt geleistet werden. Stehen mehrere Forderungen offen, so werden Zahlungen, soweit dies von PW-HomeSolutions nicht anders bestimmt ist, zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen, dann auf die jeweils älteste Forderung verrechnet.

Sind früher fällige Rechnungen noch nicht bezahlt, so ist ein Abzug von vereinbartem Skonto von neueren Rechnungen unzulässig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden sämtliche dem Kunden erteilten Rechnungen sofort fällig. Außerdem verliert der Kunde bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen den Anspruch auf vertraglich vereinbarte Rabatte, Provisionen oder sonstige Preisnachlässe.

 

7. Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung und Leistung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu prüfen. Beanstandungen müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt schriftlich bei PW-HomeSolutions vorliegen. Unterlässt der Kunde die frist- und formgemäße Anzeige, ist die Ware und Dienstleistung genehmigt. Die gesetzlich festgelegte Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für gewerbliche Kunden. Die Garantiezeiten entnimmt der Kunde aus der Rechnungsstellung. Diese Garantieleistung basiert auf freiwilliger Grundlage der PW-HomeSolutions. PW-HomeSolutions ist berechtigt und im Falle der Anerkennung der Mängelrüge verpflichtet, nach eigener Wahl die mangelhafte Ware oder Dienstleistung nachzubessern oder Ersatz zu leisten.

Soweit PW-HomeSolutions gegenüber dem Hersteller der Ware und/oder Lieferanten der EDV oder sonstigen Dritten eigene Gewährleistungsansprüche hat, kann PW-HomeSolutions die Nachbesserung durch Einsendung der Ware und/oder Software beim Hersteller vornehmen. Der Kunde muss PW-HomeSolutions mindestens drei Nachbesserungsversuche zugestehen. Sollten diese mangelhaft sein, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu wandeln oder zu mindern. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der Firma über.

Für gebrauchte Ware und/oder Software ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. PW-HomeSolutions sichert zu, das gebrauchte Ware vor der Lieferung einer Funktionsprüfung unterzogen wurde und sich Beanstandungen dabei nicht ergeben haben. Sonstige Ansprüche, insbesondere solche aus fahrlässig begangener Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen. Auch für Folgeschäden jeder Art insbesondere für solche die durch die Ware und/oder Leistung der PW-HomeSolutions beim Kunden oder bei Dritten, durch Benutzung, Lagerung, Verarbeitung, Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung entstehen, sind Schadensersatz- und sonstige Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit nicht PW-HomeSolutions grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei Veränderung der Leistung durch den Kunden, insbesondere das Hinzufügen fremder Software oder das Entfernen von Bestandteilen des Lieferumfangs, entfällt jede Gewährleistung.

8. Eigentumsvorbehalt

PW-HomeSolutions behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aufgrund der Geschäftsverbindung bestehenden und künftig noch entstehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Forderung. Bei Einbau in fremde Waren oder Installationen auf fremder Ware durch den Kunden wird PW-HomeSolutions Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die von ihm gelieferten Waren und Leistungen, zu den mit verwendeten fremden Waren.

Wird die von PW-HomeSolutions gelieferte Ware und/oder Leistung mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an PWHomeSolutions ab und verwahrt diese kostenfrei. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann PWHomeSolutions den Kaufgegenstand vom Kunden herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PWHomeSolutions eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung und anderweitige, die Sicherung von PW-HomeSolutions beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes, sowie eine Veränderung, zulässig. Im Falle einer Weiterveräußerung der gelieferten Ware und/oder Leistung tritt Kunde seine aus der Veräußerung resultierenden Kaufpreisforderungen bereits jetzt an PW-HomeSolutions ab, die Abtretung gilt bereits jetzt als angenommen. Erfolgt die Zahlung durch den Kunden nicht vertragsgemäß, so kann PW-HomeSolutions unbeschadet der sonstigen Rechte, die Herausgabe Ihres Miteigentums verlangen, und zwar ohne von den abgeschlossenen Lieferverträgen bezüglich der Vorbehaltsware zurücktreten zu müssen. Gleiches gilt, wenn das Eigentum von PW-HomeSolutions in sonstiger Weise gefährdet scheint.

9. pauschalierter Gewinnentgang

 Im Falle der Nichterfüllung oder der Vertragsstörung durch den Kunden, die zu einem berechtigten Rücktritt vom Vertrage durch PW-HomeSolutions oder zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes führt, ist PW-HomeSolutions berechtigt, den Gewinnentgang mit 25 % des Bruttoauftragswertes zu pauschalieren. Das Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

10. Änderungen

PW-HomeSolutions hat das Recht, nach Vertragsabschluss Änderungen am Leistungsund Verkaufsgegenstand vorzunehmen, soweit sich dadurch keine wesentlichen

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen, Erfüllungsort für die Verbindlich-keiten des Kunden und Gerichtsstand ist Reinbek / Lübeck. Es wird ausschließlich Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

PW-HomeSolutions GmbH

Dornröschenweg 5, 21465 Reinbek

UST-ID: DE308276358

St.Nr- 3/290/07762